DSGVO – Showstopper für den Modern Workplace?

Ein Hinweis zu Beginn: Nachfolgend bedeutet die Verwendung der Begriffe Datenverarbeitung oder Daten immer personenbezogene Daten. 
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird von vielen Unternehmen als Hindernis für die Modernisierung von Arbeitsumgebungen angesehen, da einige Herausforderungen mit der DSGVO verbunden sind. Wir wollen Ihnen einen Einblick in die Rechtslage im Zusammenhang mit dem Modern Workplace geben und dabei aufzeigen, wie Sie diesen Wandel erfolgreich umsetzen können.


Was sind Herausforderungen des Datenschutzes  bei der Implementierung von modernen Technologien im Arbeitskontext? 

Bei der Implementierung von modernen Technologien müssen Unternehmen nach den Vorgaben der Datenschutzgesetze handeln. Dieses Vorgehen ist jedoch auch mit einigen Herausforderungen verbunden, welche im Folgenden kurz vorgestellt werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Die Datenverarbeitung ist nach DSGVO nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
  • Daten dürfen nicht verarbeitet werden, wenn keine Rechtsgrundlage oder anderer Erlaubnisgrund nach DSGVO vorliegt
  • Die Einwilligung als Erlaubnisgrund ist der schwächste Erlaubnisgrund, da man sie jederzeit nach DSGVO widerrufen kann
  • Es muss ein nachvollziehbarer und dokumentierbarer Grund geschaffen werden, warum Daten verarbeitet werden sollen
  • Verarbeitungen in Prozessen müssen datenschutzrechtlich geprüft sein, bevor damit personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen 
Einhaltung von Pflichten und den Grundsätzen der Datenverarbeitung  als datenschutzrechtlich Verantwortliche:r:
  • Datenschutz durch die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO):
    - Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
    - Zweckbindung
    - Datenminimierung
    - Richtigkeit
    - Speicherbegrenzung
    - Integrität und Vertraulichkeit
    - Rechenschaftspflicht  
  • Die Informationspflichten bei Datenerhebung sind einzuhalten (Art. 13 und Art. 14 DSGVO )
  • Rechte der betroffenen Person nach Art. 12 - 23 DSGVO  
  • Prozesse zur Datenlöschung nach Beendigung oder bei Anforderung durch die Betroffenenrechte der Verarbeitung  
Neue Technologien (insbesondere solche, wo es noch keine Praxiserfahrungen der Aufsichtsbehörden gibt) müssen genau analysiert werden:
  • Welche Daten werden verarbeitet
  • Wie wird der Datenschutz sichergestellt
  • Erfolgen Datentransfers in Drittländer
  • Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA), wenn nötig oder sinnvoll 
Zuvor: Betrachtung der Anforderungen und Abgleich mit Leistungsspektrum der Software: 
  • Software/Technologien, die eingesetzt werden sollen, müssen genaustens analysiert werden
  • Mitgeltende gesetzliche Vorgaben evaluieren und berücksichtigen z. B. Aufbewahrungsfristen
  • Mitgeltende datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigen z. B. BDSG-neu
  • Definierung eines Lösch-, Sperrungs- und Archivierungskonzepts

Ist sich das Unternehmen dieser Anforderungen bewusst und handelt entsprechend, ist bereits ein guter Grundstein für DSGVO-Konformität gegeben.

Was sind die wichtigsten Datenschutzanforderungen,  die Unternehmen bei der Implementierung von Technologien im Arbeitskontext beachten müssen?

Blogbeitrag Low-Code Vergleich-1

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind entscheidend für die Umsetzung einer rechtskonformen Implementierung von Technologien im Arbeitskontext. Unternehmen sollten sich daher sorgfältig mit diesen auseinandersetzen, bevor sie neue Technologien implementieren. Einige der wichtigsten Anforderungen werden im Folgenden aufgeführt:

Berücksichtigung aller Gesetze, die sich auf den Datenschutz beziehen (DSGVO, BDSG, …):

  • Bei erlaubter oder geduldeter Privatnutzung von Mail und Internet auf weitere geltende Gesetze achten
  • Prüfen, welche Gesetze gelten für das jeweilige Unternehmen und die dazugehörigen Technologien

TOM (technische und organisatorische Maßnahmen) umsetzen: 

  • Sie müssen dokumentiert sein, nachweisbar und sollten regelmäßig geprüft werden, ob diese noch ausreichen
  • Dadurch werden u.a. personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung geschützt

Kommunikation der Prozesse:

  • Datenverarbeitungen müssen dokumentiert und sollten als Prozesse standardisiert sein, da sonst ein Kontrollverlust droht 

Verträge, Gesetze, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung:

  • Grundlagen/Basis, um überhaupt Daten verarbeiten zu dürfen
  • Bei der Einwilligung gilt es zu beachten, dass diese ein Kopplungsverbot hat und somit nicht an etwas anderes gekoppelt werden darf
  • Es dürfen nur Daten, die zur Erbringung der Dienstleistung nötig sind, erhoben werden 

Allgemeine Definition von Prozessen, wie im Falle eines Datenschutzvorfalles zu agieren ist sowie ein Prozess, wann der/die Datenschutzbeauftragte eingebunden wird:

  • Die/ der Datenschutzbeauftragte sollte bei der Implementierung von neuen Technologien von Anfang an beratend dabei sein und  Verantwortliche in datenschutzrechtlichen Themen unterstützen
  • Wird sie/ er erst am Ende hinzugezogen, kann es zum Showstopper kommen, wenn festgestellt wird, dass die Implementierung nicht datenschutzkonform möglich ist
  • Verantwortliche nach DSGVO ist  dafür zuständig, was mit den Prozessen passiert und trägt am Ende immer die Verantwortung, wenn etwas schiefläuft 

Werden diese Anforderungen im Prozess der Implementierung berücksichtigt, kann das Unternehmen bereits einige Risiken zur Datenschutzverletzung umgehen und verhindert, dass die DSGVO zum Showstopper wird.

Welche Risiken bestehen bei Nichteinhaltung rechtlicher Anforderungen? 

Die Nichteinhaltung rechtlicher Anforderungen, in Bezug auf Datenschutz, bei der Implementierung von Technologien im Arbeitskontext, kann zu verschiedenen Risiken führen. Hier sind einige mögliche Risiken:

DSGVO-Risiken

Insgesamt kann die Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei der Implementierung von Technologien im Arbeitskontext zu einer Vielzahl von Risiken führen. Diese können für das Unternehmen teuer werden und gegebenenfalls langfristig schädigend sein. Es ist daher wichtig, sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, um diese Risiken zu minimieren.

Wie können Unternehmen die DSGVO-konforme Implementierung von Technologien im Arbeitskontext sicherstellen?

Um die DSGVO-konforme Implementierung von Technologien im Arbeitskontext sicherzustellen, können Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:

Konform gibt es nicht, höchstens konformer:

  • Das Unternehmen sollte immer so konform wie möglich handeln, da stetig neue Vorgaben und Entscheidungen erscheinen
  • Überspitzt gesagt: „ Was gestern noch konform war, kann es heute schon wieder nicht sein“
  • Datenschutzbeauftrage spätestens ernennen, wenn dies verpflichtend nach DSGVO und/oder BDSG neu vorgegeben ist 

Klären, wofür die neue Technologie eingesetzt werden soll:

  • Zu Beginn einen Plan erstellen, was will und kann das Unternehmen mit der Technologie machen
  • Wie verhält sich die neue Technologie datenschutzrechtlich
  • Fachliche sowie rechtliche Betrachtung der Technologie und ihrem Einsatz
  • Datenschutzbeauftragte einbinden 

Verarbeitungsverzeichnis führen:

  • Ist verpflichtend zu führen
  • Dort werden alle Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten dokumentiert
  • Z.B. 1 x  jährlich mit der Fachabteilung prüfen, ob die Verarbeitung noch im Einsatz ist oder ob sich etwas geändert hat und entsprechend aktualisieren (PDCA – Plan, Do, Check, Act) 

Recht der betroffenen Personen:

  • Prozessdefinition bei Anfragen zu Betroffenenrechten: Wer kümmert sich um die Einhaltung der Rechte
  • Im Prozess definieren: Wie sieht der Meldeweg aus, um zu informieren, wie die Daten verarbeitet werden

TOM-Maßnahmen:

  • Müssen dokumentiert werden und regelmäßig geprüft (PDCA – Plan, Do, Check, Act)
  • Wichtig, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten
  • Dokumentation: Was macht das Unternehmen und wie werden die Daten geschützt - z.B. Verschlüsselung, Anonymisierung, Passwortschutz, Zugangsbeschränkung
Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA):
  • Sinnvoll, um mögliche Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren
  • Wenn Verarbeitungstätigkeiten auf der Blacklist stehen, oder wenn es nötig erscheint (beispielsweise bei neuen Technologien)
  • Wenn die DSGVO es vorsieht
  • Im Zweifelsfall für eine DSFA entscheiden, sonst kann es zu Problemen mit der Aufsichtsbehörde kommen 

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

  • Nicht nur datenschutzrechtlich schulen, sondern auch die IT-Sicherheit integrieren
  • Sensibilisierungsmaßnahmen, um den Umgang mit Daten sowie die Bedeutung des Datenschutzes zu verstehen
  • Auch externe Trainer einsetzen, da so ein neutrales Training stattfindet, wodurch keine interne Voreingenommenheit, wie ggf. bei Kolleg:innen bestehen
  • Offen kommunizieren, dass Fehler menschlich sind und unverzüglich gemeldet werden müssen 

Diese Schritte können Sie dabei unterstützen, dass die Implementierung von Technologien im Arbeitskontext so DSGVO-konform wie möglich ist und dass die Rechte und der Datenschutz der betroffenen Personen gewahrt bleiben.

Fazit 

Datenschutz ist häufig ein notwendiges Übel, mit dem sich Unternehmen nicht gerne auseinandersetzen möchten, jedoch können bei frühzeitiger Einbindung der/des Datenschutzbeauftragen das Projekt und die neuen Technologien unter Betrachtung des Datenschutzes implementiert werden. Datenschutz kann zudem als Qualitätsmerkmal angesehen werden und so positive Auswirkungen auf das Image des Unternehmens haben.
Bei Fragen zum Datenschutz sollte sich immer zuerst an die/ den benannten Datenschutzbeauftragen (DSB) richten. Diese:r stellt die erste Anlaufstelle für die Verantwortlichen im Unternehmen dar. Entstehen Fragen zu allgemeinen Datenschutzthemen, welche nicht durch die/den DSB beantwortet werden können, empfiehlt es sich, externe Beratung für Datenschutz einzuschalten. Soll hingegen eine spezifische rechtliche Beratung erfolgen, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Bild von David Amenda
David Amenda David Amenda ist bei HanseVision seit 2016 tätig. Zunächst begann er im Collaboration-Bereich und hat Kunden u. a. zu M365-, On-Premises-Infrastruktur und Azure-Themen beraten sowie technische Lösungen umgesetzt. Seit 2018 ist er verantwortlich für das Team System Operations & Services. In diesem Umfeld betreut, unterstützt und begleitet er Kunden sowohl bei dem Betrieb ihrer On-Premises- und Cloud-Infrastrukturen als auch Services. In seiner bisherigen Laufbahn war er in verschiedenen Positionen für internationale IT-Unternehmen tätig und wurde von Microsoft mit dem MVP Award für seine Community Arbeit geehrt. Alle Artikel des Autors

Ähnliche Blog-Artikel

Mit unserem HanseVision Update sind Sie immer gut informiert über alle Themen rund um moderne Zusammenarbeit, kluge Köpfe, Lösungen und Tools, Referenzen und Aktionen.

Jetzt zum Newsletter anmelden
Updates & Aktionen
Versand alle 4-6 Wochen
Trends & aktuelle Entwicklungen